Zur Jahreshauptversammlung des SV Humes, am 25.11.2018 um 15:30 Uhr in der Sportklause Humes, lädt der Vorstand des SV Humes alle Mitglieder recht herzlich ein.
Tagesordnung:
TOP 1: Begrüßung/Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2: Annahme bzw. Ergänzung der Tagesordnung
TOP 3: Bericht des 1. Vorsitzenden
TOP 4: Bericht des Spielausschusses
TOP 5: Bericht des Kassenwartes
TOP 6: Bericht der Kassenprüfer/Entlastung des Vorstandes
TOP 7: Information und Abstimmung Satzungsänderungen
TOP 9: Neuwahl eines Kassenprüfers
TOP 10: Termine 2018/19
TOP 11: Anträge der Versammlungsteilnehmer
TOP 12: Wünsche und Anregungen, Verschiedenes
Satzungsänderungen 2018
Liebe Mitglieder des Sportverein Humes e.V.,
im Rahmen der nächsten Jahreshauptversammlung am 25.11.2018 muss über eine Satzungsänderung abgestimmt werden.
Die einzelnen Änderungen werden im Folgenden aufgeführt.
§ 2 Zweck
Ergänzung:
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 7 Verwaltung des Vereins
Änderung:
Spätestens alle 2 Jahre wird eine Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung einberufen, die zum Gegenstand hat:
Entgegennahme der Jahresberichte
Entgegennahme der Kassenberichte
Ergebnis der Kassenprüfung
Entlastung des Vorstandes
Neuwahl des Vorstandes (2 Jahre)
Festlegung der Mitgliederbeiträge
Verschiedenes
Bei einer Verlängerung der Amtszeit wie in §8 beschrieben, entfällt die Neuwahl.
§ 8 Wahl des Vorstandes
Ergänzung:
Auf Antrag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung die Amtszeit des Vorstandes ohne Neuwahl um bis zu sechs Monate verlängern. Eine Ausnahme einzelner Ämter von dieser Verlängerung ist nicht möglich. Nach spätestens sechs Monaten ist eine Mitgliederversammlung mit den Inhalten wie unter Jahreshauptversammlung beschrieben durchzuführen. Im Einzelnen sind folgende Tagesordnungspunkte verbindlich zu behandeln:
Entgegennahme der Jahresberichte
Entgegennahme der Kassenberichte
Ergebnis der Kassenprüfung
Entlastung des Vorstandes
Neuwahl des Vorstandes (2 Jahre)
Festlegung der Mitgliederbeiträge
Verschiedenes
Eine wiederholte Verlängerung ohne Neuwahl ist nicht zulässig. Nach den Neuwahlen beträgt die Amtszeit regulär zwei Jahre.
§ 12 Datenschutz im Verein
Neu:
Der Datenschutz im Verein orientiert sich an den jeweiligen gesetzlichen Reglungen. Die konkrete Ausgestaltung des Datenschutzes im Verein wird durch den Vorstand beschlossen und umgesetzt.
§13 Zahlung von Ordnungsgeldern, Strafen und (Verfahrens-) Kosten
Neu:
1. → Wenn im Sport- und Spielbetrieb Verbandsstrafen, Ordnungsmaßnahmen oder (Verfahrens-)Kosten (Maßnahmen) gegen den Verein verhängt werden, die ein Mitglied durch sein Verhalten zu verantworten hat, ist die Abteilung, der das Mitglied angehört, verpflichtet, die verhängten Maßnahmen selbst zu tragen.
2. → Sind die Maßnahmen durch ein Mitglied des Vereins (z.B. Sportler, Trainer) verursacht worden, ist dieses verpflichtet, die Maßnahmen des Verbandes in voller Höhe zu tragen und den Verein im Innenverhältnis freizustellen.
3. → Maßnahmen eines Verbandes gegen den Verein werden gegenüber dem verursachenden Mitglied, sofern erforderlich, gerichtlich geltend gemacht, sofern das Mitglied dem Verein nicht seine Vermögenslosigkeit glaubhaft macht.
§12 Satzungsänderungen
Änderung:
Aus §12 Satzungsänderungen wird §14 Satzungsänderungen.
§13 Auflösung des Vereins
Änderung:
Aus §13 Auflösung des Vereins wird $15 Auflösung des Vereins.