Jahreshauptversammlung 2018

Zur Jahreshauptversammlung des SV Humes, am 25.11.2018 um 15:30 Uhr in der Sportklause Humes, lädt der Vorstand des SV Humes alle Mitglieder recht herzlich ein.

Tagesordnung:

TOP 1: Begrüßung/Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2: Annahme bzw. Ergänzung der Tagesordnung

TOP 3: Bericht des 1. Vorsitzenden

TOP 4: Bericht des Spielausschusses

TOP 5: Bericht des Kassenwartes

TOP 6: Bericht der Kassenprüfer/Entlastung des Vorstandes

TOP 7: Information und Abstimmung Satzungsänderungen

TOP 9: Neuwahl eines Kassenprüfers

TOP 10: Termine 2018/19

TOP 11: Anträge der Versammlungsteilnehmer

TOP 12: Wünsche und Anregungen, Verschiedenes

Satzungsänderungen 2018

Liebe Mitglieder des Sportverein Humes e.V.,

im Rahmen der nächsten Jahreshauptversammlung am 25.11.2018 muss über eine Satzungsänderung abgestimmt werden.

Die einzelnen Änderungen werden im Folgenden aufgeführt.

§ 2 Zweck

Ergänzung:

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 7 Verwaltung des Vereins

Änderung:

Spätestens alle 2 Jahre wird eine Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung einberufen, die zum Gegenstand hat:

Entgegennahme der Jahresberichte

Entgegennahme der Kassenberichte

Ergebnis der Kassenprüfung

Entlastung des Vorstandes

Neuwahl des Vorstandes (2 Jahre)

Festlegung der Mitgliederbeiträge

Verschiedenes

Bei einer Verlängerung der Amtszeit wie in §8 beschrieben, entfällt die Neuwahl.

§ 8 Wahl des Vorstandes

Ergänzung:

Auf Antrag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung die Amtszeit des Vorstandes ohne Neuwahl um bis zu sechs Monate verlängern. Eine Ausnahme einzelner Ämter von dieser Verlängerung ist nicht möglich. Nach spätestens sechs Monaten ist eine Mitgliederversammlung mit den Inhalten wie unter Jahreshauptversammlung beschrieben durchzuführen. Im Einzelnen sind folgende Tagesordnungspunkte verbindlich zu behandeln:

Entgegennahme der Jahresberichte

Entgegennahme der Kassenberichte

Ergebnis der Kassenprüfung

Entlastung des Vorstandes

Neuwahl des Vorstandes (2 Jahre)

Festlegung der Mitgliederbeiträge

Verschiedenes

Eine wiederholte Verlängerung ohne Neuwahl ist nicht zulässig. Nach den Neuwahlen beträgt die Amtszeit regulär zwei Jahre.

 § 12 Datenschutz im Verein

Neu:

Der Datenschutz im Verein orientiert sich an den jeweiligen gesetzlichen Reglungen. Die konkrete Ausgestaltung des Datenschutzes im Verein wird durch den Vorstand beschlossen und umgesetzt.

§13 Zahlung von Ordnungsgeldern, Strafen und (Verfahrens-) Kosten

Neu:

 

1. → Wenn im Sport- und Spielbetrieb Verbandsstrafen, Ordnungsmaßnahmen oder (Verfahrens-)Kosten (Maßnahmen) gegen den Verein verhängt werden, die ein Mitglied durch sein Verhalten zu verantworten hat, ist die Abteilung, der das Mitglied angehört, verpflichtet, die verhängten Maßnahmen selbst zu tragen.

2. → Sind die Maßnahmen durch ein Mitglied des Vereins (z.B. Sportler, Trainer) verursacht worden, ist dieses verpflichtet, die Maßnahmen des Verbandes in voller Höhe zu tragen und den Verein im Innenverhältnis freizustellen.

3. → Maßnahmen eines Verbandes gegen den Verein werden gegenüber dem verursachenden Mitglied, sofern erforderlich, gerichtlich geltend gemacht, sofern das Mitglied dem Verein nicht seine Vermögenslosigkeit glaubhaft macht.

§12 Satzungsänderungen

Änderung:

Aus §12 Satzungsänderungen wird §14 Satzungsänderungen.

§13 Auflösung des Vereins

Änderung:
Aus §13 Auflösung des Vereins wird $15 Auflösung des Vereins.

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